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   LG Freiburg, 12.10.1994 - 8 O 229/94   

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https://dejure.org/1994,3274
LG Freiburg, 12.10.1994 - 8 O 229/94 (https://dejure.org/1994,3274)
LG Freiburg, Entscheidung vom 12.10.1994 - 8 O 229/94 (https://dejure.org/1994,3274)
LG Freiburg, Entscheidung vom 12. Oktober 1994 - 8 O 229/94 (https://dejure.org/1994,3274)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Verantwortlichkeit für die Standsicherheit von Grabsteinen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 836; BGB § 847; BGB § 254; BGB § 242; BGB § 276
    Kontrolle alter Grabmäler auf Standsicherheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 836, 847

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 476
  • VersR 1997, 504
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.1971 - VI ZR 268/69

    Verkehrssicherungspflicht des Inhabers einer Grabstelle

    Auszug aus LG Freiburg, 12.10.1994 - 8 O 229/94
    Vielmehr müssen die Grabmäler, wenn ihre Beschaffenheit nicht von vornherein eine Gefahr ausschließt, durch kräftiges Anfassen oder auf andere geeignete Weise in der Regel alljährlich nach Ende der winterlichen Witterung dahin untersucht werden, ob sie noch fest stehen oder sich im Gefüge gelockert haben (BGHZ 34, 207; BGH, NJW 1971, 2308 f.; OLG Stuttgart, VersR 1992, 1229 ).".
  • OLG Stuttgart, 31.07.1991 - 1 U 22/91

    Haftung bei Verletzung einer allgemeinen Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus LG Freiburg, 12.10.1994 - 8 O 229/94
    Vielmehr müssen die Grabmäler, wenn ihre Beschaffenheit nicht von vornherein eine Gefahr ausschließt, durch kräftiges Anfassen oder auf andere geeignete Weise in der Regel alljährlich nach Ende der winterlichen Witterung dahin untersucht werden, ob sie noch fest stehen oder sich im Gefüge gelockert haben (BGHZ 34, 207; BGH, NJW 1971, 2308 f.; OLG Stuttgart, VersR 1992, 1229 ).".
  • OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05

    Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters hinsichtlich der Sicherheit

    Der Senat verkennt nicht, dass zu ähnlich gelagerten Konstellationen in der Vergangenheit von Gerichten teilweise deutlich niedrigere Beträge zugesprochen worden sind (etwa LG Freiburg NJW-RR 1996, 476), aber auch deutlich höhere (z. B. OLG Düsseldorf MDR 1998, 31).
  • OLG Dresden, 14.10.1998 - 6 U 1485/98

    Haftung für Schulunfall während des Sportunterrichts

    Handelte es sich bei dem (einheitlichen) Unternehmer um eine Gebietskörperschaft mit verschiedenen Verwaltungen und war für den Unfall ? jedenfalls auch ? eine Stelle verantwortlich, die außerhalb des besonderen Gefahrenkreises stand, in die der Verunglückte kraft seiner Betriebszugehörigkeit hineingestellt war, so konnte die Relativität des Begriffs der Teilnahme am allgemeinen Verkehr dazu führen, dass ein und derselbe Unfall im Verhältnis zum "Beschäftigungsbetrieb" sich als innerbetrieblicher Vorgang darstellte, im Verhältnis zum "Unfallbetrieb" aber bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr eintrat ( BGHZ 64, 201, 203; BGH NJW 1983, 2021 = VersR 1983, 636 ; NJW 1988, 493 ; VersR 1992, 854 ; NJW 1992, 2031 ; OLG Köln, NJW-RR 1990, 864 ; LG Freiburg, NJW-RR 1996, 476 ).
  • VG Saarlouis, 13.06.2008 - 11 L 418/08

    Friedhofsrecht - Standsicherheit - Grabmal - Verkehrssicherheitspflicht -

    Die Grabsteine und Grabmale müssen daher, wenn nicht ihre Beschaffenheit von vornherein eine Gefahr ausschließt, durch eine Druckprobe überprüft werden, inwieweit der betreffende Grabstein dem Prüfdruck standhält (vgl. Gaedke, a.a.O., S. 77 f.; vgl. auch VG Koblenz, Urteil vom 14.12.1995 -2 K 2112/95-, juris; LG Freiburg, Urteil vom 12.10.1994 -8 O 229/94-, juris; siehe auch § 9 Nr. 2 der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft - Friedhöfe und Krematorien -, VSG 4.7, vom 01.01.2000).
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